Grundstückgewinnsteuer

Bei einem Immobilienverkauf müssen Sie den Gewinn versteuern. Die Bestimmungen für diese Grundstückgewinnsteuer unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Je länger man eine Immobilie besitzt, desto tiefer ist Gewinnsteuer.

Handänderungssteuer

Beim Besitzerwechsel einer Immobilie ist eine Handänderungssteuer zu Bei einem Immobilienverkauf müssen Sie den Gewinn versteuern. Die Bestimmungen für diese Grundstückgewinnsteuer unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. entrichten. Die Handänderungssteuer beträgt 1,8 Prozent des Kaufpreises des Grundstücks. Nutzen die Erwerbenden das Grundstück als Hauptwohnsitz, können unter gewissen Voraussetzungen die ersten 800'000 Franken des Kaufpreises von der Handänderungssteuer befreit werden.

Notariatskosten

Bei einem Immobilienkauf, fertigt der Notar den Kaufvertrag aus, beurkundet ihn und veranlasst den Eintrag ins Grundbuch. Die Kosten dafür übernimmt meistens der Käufer und berechnet sich nach dem Kaufpreis. Mittelwert ca. SFR. 3500.-

Grundbucheintrag

Die Kosten eines Grundbucheintrages werden im Kanton Bern nach Aufwand berechnet. Typisch sind Beträge von ca. CHF 800. exkl. Mehrwertsteuer..

Schuldbrief

Käufer benötigen als Pfand für die Hypothek einen Schuldbrief in der Höhe der Schuld. 
Im Kanton Bern betragen die Kosten dafür 0.25 Prozent der Pfandsumme.
(Beispiel bei einem Kaufpreis von SFR. 800'000.- 80% SFR. 640'000.- = SFR. 1600.-)

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